BR258 – Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III
Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar “Arbeitsrecht Teil I” besucht oder sich einen entsprechenden Wissensstand in der praktischen Betriebsratsarbeit erworben haben. Es dient zur Vervollständigung wichtiger Grundkenntnisse im Arbeitsrecht bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ihr Nutzen als Betriebsrat Nach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Sie wissen, wann eine Kündigung unwirksam ist. Damit schaffen Sie wesentliche Voraussetzungen, damit der Betriebsrat seine wichtigen Beteiligungsrechte bei Kündigungen von Arbeitnehmern kompetent ausüben kann. Je nach betrieblicher Erforderlichkeit kann das Seminar auch direkt im Anschluss an das Seminar “Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I” besucht werden. § 37 Abs. 6 BetrVG Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: “Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich” (BAG vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes …
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